Holle & Partner Immobilien GmbH

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Bürozeiten

Montag – Donnerstag 08:00 Uhr – 17:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

FAQ
Heizung defekt, was tun?
Für alle Wohnungen (ausgenommen sind Ein- und Zweifamilienhäuser) gilt seit der Wohnrechtsnovelle 2015 ein einheitlicher Rechtsraum, was Heizthermen betrifft. Wenn die Therme bei der Anmietung vorhanden war, ist sie auch mitvermietet. Dann ist der Vermieter verpflichtet Reparaturen oder den Austausch der Therme finanziell zu tragen. Die Kosten der Wartung dagegen trägt der Mieter. Bitte informieren Sie uns schriftlich über den Thermendefekt! Grundsätzlich ist es ratsam, das Thermenservice außerhalb der Heizperiode durchzuführen und im Falle einer Reparaturnotwendigkeit immer vorab mit uns Kontakt aufzunehmen.
Was umfasst ein Service bzw. die Thermenwartung?
Wartung bedeutet, dass Ihre Therme gereinigt und auf Funktionstüchtigkeit überprüft wird. Sie dient der Lebensverlängerung der Geräte. Üblicherweise halten Installateure und Hersteller ein jährliches Wartungsintervall für vernünftig – das Intervall hängt vom Alter und Zustand der Geräte ab. Für die Wartung ist der Mieter zuständig und hat auch deren Kosten zu tragen.
Was gibt es bei Thermenwartung noch zu beachten?
Wir raten dazu, die Wartungsprotokolle zu sammeln und aufzubewaren!
Die Kosten der Reparatur der Therme werden vom Vermieter nur übernommen, wenn ein regelmäßiger Wartungsnachweis vorliegt.
Gas-, Strom- oder Wasserschaden, was tun?
Informieren Sie uns unverzüglich, vor allem auch schriftlich. Denn bei einem Wasserschaden, Gas- oder Strombruch liegt ein ernster Schaden des Hauses vor und sind Sie im Sinne einer Schadenminimierungspflicht dazu angehalten uns zu informieren.
Generell gilt:
  • drehen Sie bei Wasserschäden den Hauptwasserhahn ab
  • schalten Sie bei Kabelschäden den Strom ab
  • rücken Sie Möbel von den schadhaften Stellen ab
  • schützen Sie bei Wasserschäden elektrische Anlagen vor Kurzschluss
  • tropft es von der Decke, so stellen Sie geeignete Gefäße unter
  • nassgewordene Teppichböden sollten Sie draußen trocknen
Bekommen Sie den Schaden allein in den Griff oder ist Gefahr in Verzug?
Da Sie als Mieter die Pflicht haben Schäden von Ihrer Wohnung fern zu halten, sollten Sie bei Gebrechen, wie beispielsweise Wasserrohrbrüchen, deren Folgen sich schnell ausbreiten, außerhalb unserer Bürozeiten unbedingt die Feuerwehr (122) anrufen.
Achtung vor fremden Installateurunternehmen!
Wenn Sie uns außerhalb der Bürozeiten nicht erreichen können, ist die Feuerwehr Ihre erste Ansprechstelle. Installateurunternehmen mit Notdienst verlangen die entstandenen Kosten oft in bar und ohne Registrierkassenbeleg - dies ist ein Hinweis, dass diese Installateure keine vertrauenswürdigen Firmen sind.
Sollten Sie einen Installateur beauftragen wollen, so entnehmen Sie die Kontaktdaten des Hausinstallateurs unserer Notfallsliste am schwarzen Brett im Hause oder wenden Sie sich an einen Ihnen bekannten Installateur.
Wenn es nicht ganz so schlimm ist (Glück im Unglück)
Schnappen Sie sich in jedem Fall auch Ihren Fotoapparat (oder Handy) und fotografieren Sie den Schaden. Bei Wasserschäden ist es möglich das eingedrungene oder ausgelaufene Wasser schnell durch saugfähige Wäsche, Handtücher, Bettlaken und so weiter aufzusaugen.
Wenn der Wasserschaden "nur" in Wand oder Decke sichtbar ist.
Versuchen Sie den Schadensursprung ausfindig zu machen und informieren Sie uns möglichst genau über die Situation.
Wer beauftragt ein Unternehmen zur Behebung des Schadens?
Die Behebung von Gas-, Strombrüchen oder Wasserschäden ist in der Regel Vermietersache. Das bedeutet, dass dieser den Schaden an der Wohnung zu beheben hat. Soweit Sie es nicht anders vereinbart haben, muss dieser den Auftrag für eine Reparatur erteilen.
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